Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Werning's Genusskarte

1. Die Annahme des Kartenantrags erfolgt durch Aushändigung der Genusskarte an den Kunden. Die Karte bleibt Eigentum von Bäckerei Werning GmbH. Die Karte ist übertragbar.

2. Die Genusskarte ist eine Kundenkarte zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften von Werning und der Brotliebe berechtigt. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Eine Bezahlung über den Guthaben-betrag hinaus ist ausgeschlossen. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit den zugelassenen, gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.

3. Die Genusskarte kann von jeder geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen Person beantragt werden.

4. Die Aufladung der Karte erfolgt an der Kasse oder auf der Website www.baeckerei-werning.de. Der Aufladebetrag im Internet beträgt mindestens 5,- €, der Aufladungsbetrag im Geschäft mindestens 1,- €. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Das Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst. Mit dem Einsatz der Karte zum bargeldosen Einkauf in den Geschäften, akzeptiert der Karteninhaber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Genusskarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass die Karte abhanden kommt und missbräuchlich genutzt wird.

6. Bei Verlust der Genusskarte übernimmt Werning keine Haftung für deren Einsatz durch Dritte. Wenn Sie sich auf unserer Internetseite als Benutzer registrieren, können Sie bei Verlust der Karte Ihr zum Zeitpunkt der Sperrung vorhandenes Guthaben sichern und auf eine neue Genusskarte übertragen lassen. Die Sperrung für registrierte Karten kann direkt im Internet von Ihnen beantragt werden.

7. Nicht genutzte Genusskarten, werden 4 Jahre nach der letzten Transaktion gesperrt. Noch vorhandenes Guthaben verfällt.

8. Werning behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden, insbesondere durch Aushang oder durch Veröffentlichung unter www.baeckerei-werning.de, zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde die Genusskarte nach der Änderung & Bekanntgabe weiterhin in unseren Geschäften benutzt.

9. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.

Stand: 28. Dezember 2015